GrundStücke der Ev. Kirchengemeinde im baugebiet "Vellmar-Nord"

Mit dem folgenden Button gelangen Sie zur Bewerbungsblattform "Baupilot", bei der Sie ihre Bewerbung für kirchliche Grundstücke im Baugebiet "Vellmar-Nord" einreichen können:

Per Klick kann die Karte vergrößert werden
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Die Ev. Kirchengemeinde Vellmar stellt im Baugebiet "Vellmar-Nord" insgesamt 20 Grundstücke im Rahmen eines Erbbaurechts zur Verfügung. Das Erbbaurecht wird über eine Dauer von 99 Jahren bestellt. Der jährliche

Erbbauzins beträgt 4 % bezogen auf einen Grundstückswert von 210,00 €/m².

 

Die Bewerbungsfrist für die Grundstücke der evangelischen Kirchengemeinde Vellmar beginnt am 25.09.2023 und endet am 07.11.2023. Die Vergabe der Grundstücke an die Bewerberinnen und Bewerber erfolgt in der Kirchenvorstandssitzung am 21.11.2023.

 

Außerdem gewährt die Kirchengemeinde folgende Ermäßigung:

Bei Erbbaurechten, bei denen alle Erbbauberechtigten evangelisch sind, wird der Erbbauzins schuldrechtlich um 25% reduziert. Wenn mindestens ein Erbbauberechtigter (von mehreren) evangelisch ist, beträgt die schuldrechtliche Reduzierung 10 % des Erbbauzinses.

 

Die Informationen zu den kirchlichen Grundstücken (Muster-Erbbaurechtsvertrag, Muster-Städtebaulichen

Vertrag, etc.) werden auf der Plattform Baupilot, sowie im Rathaus der Stadt Vellmar, Rathausplatz 1, 34246 Vellmar, zu den Öffnungszeiten zur Einsicht bereitgehalten. Für die Erbbaugrundstücke werden die Grundstücksbewerbungen durch die Stadt Vellmar entgegengenommen (vorzugsweise elektronisch über die Plattform www.baupilot.com) und für das weitere Zuteilungsverfahren an uns als Kirchengemeinde weitergeleitet. Für eine schriftliche Grundstücksbewerbung können Bewerbungsformulare bei dem Magistrat der Stadt Vellmar, Liegenschaftsamt, angefordert oder abgeholt werden. Bei einer schriftlichen Bewerbung wird für den Verwaltungsmehraufwand eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € berechnet. Bitte beachten Sie, dass ein Eintrag in der Interessentenliste keine Grundstücksbewerbung ist.

 

Grundsätzlich hat jede und jeder die Chance ein Erbbaugrundstück zugeteilt zu bekommen.

Falls sich jedoch mehr als 20 Interessentinnen und Interessenten bewerben, greifen die folgenden vom Kirchenvorstand beschlossenen Kriterien:

 

1.) Die Konfession von mind. einem Erbbauberechtigten ist evangelisch

2.) Es lebt mind. 1 Kind unter 18 Jahren im Haushalt

 

Grund für diese beiden Kriterien ist die Willenserklärung des Kirchenvorstandes, dass die Kirchengemeinde evangelische Familien fördern möchte, damit diese in Vellmar ein neues Zuhause finden können. Hierzu eignen sich Erbbaugrundstücke umso mehr, da der Zins der Erbbaupacht verglichen mit dem aktuellen Kreditzins der Banken für jene attraktiv ist, die ein geringeres Eigenkapital vorweisen können. Der Kirchenvorstand wird somit ab der 21. Bewerbung jene bei der Auswahl bevorzugen, welche die oben genannten Kriterien erfüllen.

 

 

 

Ihre Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Vellmar zu baurechtlichen Fragen ist:

 

Bauamt

Herr Peter Pilatzki

Tel.: 0561 / 82 92 - 3001

E-Mail: bauamt@vellmar.de

 

Ihr Ansprechpartner bei der Kirchengemeinde zu Erbpachtfragen ist:

 

Grundstücks- und Liegenschaftswesen

Dieter Becker

Tel: 0561 / 10991 - 19

E-Mail: dieter.becker@ekkw.de

 

 

Wir freuen uns auf ihre Bewerbung!

 

Herzliche Grüße

Ihr Kirchenvorstand der Ev. Kirchengemeinde Vellmar