(Wieder-)Eintritt in die Ev. Kirche

Sie finden unsere Arbeit in Vellmar sinnvoll? Treten Sie doch gerne bei uns in der Evangelischen Kirchengemeinde Vellmar ein und werden Sie Mitglied. Mit ihrem Eintritt unterstützen Sie vor Ort folgende Arbeiten:

  1. Finanzierung der Pfarrstellen
  2. Angebote für Kinder und Jugendliche mit unserer Jugendarbeit
  3. Konfirmandenarbeit inkl. Konfirmandenfreizeiten und Projekttage
  4. Gottesdienste, Konzerte und Events in unseren Kirchengebäuden
  5. Diakonische Projekte, wie beispielsweise den Vellmarer Sternenzauber oder das Spielcafé
  6. Erhaltung unserer historischen Kirchen
  7. Seniorenarbeit, wie beispielweise Seniorenkreise und Seniorengymnastik
  8. Kirchliche Beerdigungen und Seelsorge in schwierigen Lebenslagen
  9. Kirchliche Hochzeiten und Segnungen von Paaren
  10. Taufen und Tauffeste
  11. Kirchenmusik, wie unsere fünf Chöre (Notabene, Open Arms, Kanotrei, Posaunenchor Niedervellmar, Posaunenchor Obervellmar) und unsere Organisten
  12. Hilfe für Bedürftige durch individuelle Gespräche und Einzelbeihilfen

Füllen Sie das Dokument aus und senden Sie es per Post an:

Evangelische Kirchengemeinde Vellmar

Obervellmarsche Straße 25, 34246 Vellmar

 

oder eingescannt per Mail an [email protected]

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Was ist die evangelische Kirche eigentlich?

Die evangelische Kirche ist eine große Gemeinschaft. Die Basis für Christen und Christinnen ist meist die Kirchengemeinde im eigenen oder dem Nachbarort. Dort werden Gottesdienste gefeiert, dort sind Pfarrerin oder Pfarrer ansässig, dort wird Jugend- und Altenarbeit angeboten, dort gibt es Chöre und Posaunenchöre, Konfirmandengruppen und vieles mehr. Jede Gemeinde hat ein eigenes Profil, geprägt durch ihre Haupt- und Ehrenamtlichen sowie ihre Gemeindeglieder. Selbstverständlich kann man auch den Gottesdienst im Nachbarort, die Gruppe in der nächsten Stadt und die Kirche ganz woanders besuchen, die Türen stehen offen.

 

Unsere Kirchengemeinde arbeiten aber nicht für sich alleine, sondern gemeinsam in „Kooperationsräumen“. Diese Kooperation ist unterschiedlich gestaltet, angefangen bei gemeinsamen Gottesdiensten mehrfach im Jahr bis hin zu einer engeren Zusammenarbeit in vielen Bereichen.

 

Die nächsthöhere Ebene ist der Kirchenkreis, vergleichbar mit einem Landkreis im kommunalen Bereich. Er wird von einer Dekanin oder einem Dekan geleitet. Jeder Kirchenkreis hat ein kirchliches Parlament, die Kreissynode, die Entscheidungen unter anderem über Finanzen fällt. Schließlich gibt es in unserer Landeskirche noch die Ebene der Sprengel, in der die Kirchenkreise zusammengefasst sind, geleitet von einer Pröpstin oder einem Propst. Wir haben drei Sprengel: Kassel, Hanau-Hersfeld und Marburg.

 

Sie alle gehören zur Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW), der Landeskirche. In Deutschland gibt es 20 Landeskirchen unter dem Dach der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Auch die Landeskirche hat ein Parlament: Zweimal im Jahr tagt die Landessynode in Hofgeismar und entscheidet über Kirchengesetze, den Haushalt und vieles mehr. An der Spitze der Landeskirche steht Bischöfin Dr. Beate Hofmann - ihr theologischer Stellvertreter ist Prälat Burkhard zur Nieden, juristische Stellvertreterin Vizepräsidentin Dr. Katharina Apel.


Was habe ich von einer Mitgliedschaft?

Die Gründe, zur Kirche zu gehören, sind vielfältig. Wir sind eine große Gemeinschaft von Menschen, denen christliche Werte wichtig sind: Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung sind uns besonders wichtig. Wir teilen und leben unseren Glauben, wir feiern Gottesdienste und Lebensfeste von der Taufe bis zur Bestattung. In der Kirche erleben und gestalten wir auch Kultur: Musik, Kunst, Architektur und vieles mehr. Kirchliche Feiertage prägen das Kirchenjahr von Advent bis zum Ewigkeits- oder Totensonntag.

 

Grundsätzlich stehen unsere Kirchen allen Menschen offen, aber nur Mitglieder können Pate oder Patin werden, sich kirchlich trauen lassen und bestatten lassen. Und sie können ihre Kirche demokratisch mitgestalten. Die Kirchenvorstände der Gemeinden werden von den Gemeindegliedern gewählt, aus ihnen wiederum werden Menschen in die Kirchenparlamente, die Synoden entsandt. Das geht bis hin zum höchsten Entscheidungsgremium, der Landessynode, in dem viele Laienmitglieder sitzen.

Was haben andere von meiner Mitgliedschaft?

Komische Frage? Sonst fragen wir doch meistens, was uns etwas bringt; hier ist es anders herum. Aber genau das ist der Punkt: In der Gemeinschaft der Kirche denken wir nicht ausschließlich an uns, sondern immer auch an andere – biblisch gesprochen an unsere Nächsten.

 

Und die profitieren von dem, was Kirche und Diakonie (vereinfacht gesagt: der soziale Dienst der Kirche) anbieten. Junge, Alte, Kleine und Große, Arme, Suchtkranke, Menschen auf der Flucht, Kranke und Trauernde, Sterbende und Trauernde – für all sie und viele, viele mehr gibt es Hilfe, Unterstützung und Begleitung. In Kindergärten, Beratungseinrichtungen, Hospizen, Krankenhäusern und, und, und. All das gelingt durch viel haupt- und ehrenamtliches Engagement, kostet aber natürlich auch Geld. Und da kommt die Kirchensteuer ins Spiel: Als Kirchenmitglied helfe ich mit, dass diese Angebote erhalten bleiben. Und natürlich kann ich sie auch selbst in Anspruch nehmen.

 

Und in der Kirchensteuer selbst zeigt sich der Gedanke der Solidarität auch: Die, die höhere Einkünfte haben, geben mehr ab. Viele Menschen verdienen wenig oder gar nichts, sie zahlen auch keine Kirchensteuer.



Und wie ist das mit der Kirchensteuer?

Als Kirchenmitglied ist man kirchensteuerpflichtig. Diese Abgabe richtet sich nach dem Einkommen, sodass finanziell Leistungsfähigere mehr bezahlen – es ist ein Solidarprinzip. Berechnet wird sie nach der Einkommenssteuer. Wer diese nicht zahlen muss, zum Beispiel Kinder, viele Studierende und Rentnerinnen bzw. Rentner, bezahlt auch keine Kirchensteuer. Nur ca. ein Drittel unserer Mitglieder verdient so viel, dass sie überhaupt Kirchensteuer bezahlen. Die Kirchensteuer beträgt neun Prozent der Einkommenssteuer. Allerdings liegt sie tatsächlich niedriger, da sie bei der nächsten Steuererklärung wieder als Sonderausgabe geltend gemacht werden kann.

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